Befreiungen von der Ganztagsschule

Im Umfang der angemeldeten Wochenstunden besteht für die Schülerinnen und Schüler Anwesenheits- und Teilnahmepflicht. Sämtliche Regelungen für Erkrankungen, Befreiungen und Beurlaubungen gelten auch für unsere Ganztagsschüler, das heißt eine Beurlaubung muss rechtzeitig eingereicht werden und kann nur von der Schulleitung genehmigt werden. Eine kurzfristige, nicht ordnungsgemäß beantragte Entschuldigung, die direkt bei unserem Betreuerteam abgegeben wird, reicht leider nicht aus und führt unter Umständen zu einem unentschuldigten Fehlen Ihres Kindes. Bitte reichen Sie Anträge daher rechtzeitig ein!

Ein regelmäßiges vorzeitiges Beenden der Ganztagsbetreuung (beispielsweise um 15.30 Uhr statt 16.00 Uhr) wird nur in Ausnahmefällen genehmigt, da wir immer wieder nachrückende Interessenten haben, die eine vollständige Nachmittagsbetreuung gerne in Anspruch nehmen würden. Reichen Sie bitte einen schriftlichen Antrag mit ausführlicher Begründung bei der Schulleitung ein. Diese wird diesen Antrag prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Solange Sie diese Rückmeldung noch nicht erhalten haben, gilt die Teilnahmepflicht.

Sämtliche Anträge bzw. Befreiungen sind bitte schriftlich mit einer Unterschrift abzugeben, eine E-Mail reicht hierfür nicht aus.

Adresse und Kontakt

Theresien-Gymnasium
Schreibmüllerstr. 10
91522 Ansbach

Telefon: 0981 87495 und 85183
Telefax: 0981 85342

E-Mail: verwaltung@thg-ansbach.de